Elternunterhalt:
Befinden sich Ihre Eltern im Pflegeheim oder erhalten staatliche Leistungen und werden Sie vom zuständigen Sozialamt auf Zahlung in Anspruch genommen, brauchen Sie den im Unterhaltsrecht versierten Fachanwalt für Familienrecht.
Aufgrund der zunehmenden Alterung der Gesellschaft und der Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung sind immer mehr Kinder davon betroffen, dass ihre Eltern im Pflegeheim untergebracht werden und aufgefordert werden, diesen Aufenthalt mit zu finanzieren.
Zwar gehen die Sozialämter häufig in Vorleistung, berechnen jedoch die Ansprüche Ihrer Eltern auf Zahlung von Elternunterhalt und fordern zum Teil erhebliche Beträge von den Kindern zurück.
Häufig werden dabei für Sie günstige Umstände unberücksichtigt gelassen, kein Sozialamt weist von sich aus auf Reduzierungsmöglichkeiten hin. Erst wenn feststeht, dass die Eltern nicht in der Lage sind, sich selbst zu finanzieren und Mithaftungen von Geschwistern ausgeschlossen sind, kann auf Ihr Einkommen zurückgegriffen werden. Dabei sind aber vorrangige Unterhaltspflichten gegenüber Ihrem Ehegatten oder Kindern zu berücksichtigen, ebenso wie Kreditverbindlichkeiten etc.
In einer nicht unerheblichen Anzahl von Fällen ist es auch möglich, eine Zahlung zu verweigern, wenn Ihre Eltern Sie in der Jugend oder auch später vernachlässigt oder geschädigt haben (sog. Verwirkung).
Soweit ein Heimaufenthalt Ihrer Eltern bereits absehbar erscheint, ist es sehr oft zweckmäßig, sich bereits im Vorfeld fachgerecht beraten zu lassen und Ihre finanziellen Dispositionen zu ändern oder anzupassen.
Elternunterhalt ist eine klassische Domäne des Fachanwalts für Familienrecht.
Ihr Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler in Osnabrück steht Ihnen bei familienrechtlichen und arbeitsrechtlichen sowie weiteren Fachbereichen jederzeit gern mit Rat und Tat zur Seite.
Sie können sich mit verschiedenen Fragestellungen rund um "Ihr Recht" jederzeit an mich wenden.
Ihr Anliegen wird selbstverständlich mit höchster Sensibilität und Diskretion behandelt.
Ich stehe Ihnen nicht nur in meinen Kanzleiräumen zur Verfügung, sondern komme auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause oder ins Büro.