Familienrecht Osnabrück: Für Ihre Zukunft eine gute Wahl
Wohnung und Hausrat
Während einer intakten Ehe kümmern Ehegatten sich häufig nicht darum, wer den Miet- oder Kaufvertrag für eine Wohnung oder ein Haus unterschreibt oder wer von welchem Geld Haushaltsgegenstände anschafft. Die Probleme entstehen mit der Trennung, wenn ein Ehegatte sich weigert auszuziehen oder Hausratsgegenstände einfach mitnimmt.
Im besten Fall einigen Sie sich mit Ihrem Ehegatten über die weitere Benutzung der Wohnung und über den Hausrat. Ist das nicht möglich, besteht die Möglichkeit, sich die Ehewohnung durch das Familiengericht zuweisen zu lassen (§ 1361b BGB) oder Hausratsgegenstände vorläufig allein zu nutzen (§ 1361a BGB), wie z. B. die Waschmaschine für den das Kleinkind betreuenden Elternteil.
Für die Zeit nach der Ehescheidung kann die endgültige Auseinandersetzung der Hausratsgegenstände zwischen den Eheleuten gemäß § 1568b BGB beantragt werden. Eine gerichtliche Auseinandersetzung können Sie gegebenenfalls vermeiden, wenn Sie mit mir als Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück unter Berücksichtigung aller vermögensrechtlichen Folgen der Trennung eine vorgerichtliche Einigung mit Ihrem Partner erreichen.
Gewaltschutz
Häusliche Gewalt zwischen Ehegatten, Lebensgefährten oder auch Bekannten oder Stalking kommt leider vor. In diesen Fällen vertrete ich Sie als Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück für Interessen nach dem Gewaltschutzgesetz.
Wichtig für Sie ist zu wissen, dass Sie Beeinträchtigungen gegebenenfalls bei Gericht nachweisen müssen. Heben Sie deshalb belästigende oder bedrohende SMS oder Schreiben auf, bei Verletzungen gehen Sie unverzüglich zum Arzt und informieren Sie rechtzeitig Ihren Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück, damit sofortige Maßnahmen eingeleitet werden können.
Sonstige Familiensachen
Als Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück vertrete ich Ihre Interessen auch als Mitglied einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Vaterschaftsfeststellungs- oder Anfechtungsprozesse sind ebenfalls Einsatzbereiche für den Fachanwalt für Familienrecht in Osnabrück. Von immer größerer Bedeutung sind die Fälle des Elternunterhalts, der von Ihnen durch das Sozialamt verlangt wird, wenn Ihre betagten Eltern in ein Pflegeheim müssen und ihre Renten zur Finanzierung nicht ausreichen.
Viele Konflikte im Trennungsfall können durch einen Ehevertrag oder anlässlich einer Trennung durch Scheidungsfolgenvereinbarungen vermieden werden. Solche Verträge bedürfen in der Regel der notariellen Beurkundung. Ich entwerfe unter Berücksichtigung Ihrer Interessen entweder einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder überprüfe für Sie das Ergebnis einer Mediationsvereinbarung.
Ihr Rechtsanwalt Jens-Peter Winkler in Osnabrück steht Ihnen bei familien- und arbeitsrechtlichen sowie weiteren Spezialgebieten jederzeit gern mit Rat und Tat zur Seite.
Sie können sich mit sämtlichen Fragestellungen rund um meine Fachbereiche jederzeit an mich wenden.
Ihr Anliegen wird selbstverständlich mit höchster Sensibilität und Diskretion behandelt.
Ich stehe Ihnen nicht nur in meinen Kanzleiräumen zur Verfügung, sondern komme auf Wunsch auch gern zu Ihnen nach Hause oder ins Büro.